Berlin (epd). Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verkündet heute sein Urteil zur Lohngleichheit von Frauen und Männern. Klägerin ist eine ZDF-Reporterin, die auf gleiche Bezahlung wie ihre männliche Kollegen besteht. Die für das ZDF-Magazin "Frontal 21" arbeitende Birte Meier war vor Gericht gezogen, nachdem sie festgestellt hatte, dass sie bei gleicher Arbeitsleistung erheblich weniger verdiente als ihre ebenfalls als feste-freie Mitarbeiter beschäftigten männlichen Kollegen. Diese hatten zudem zum Teil weniger Berufserfahrung und waren erst kürzer beim ZDF beschäftigt.
Verfahren in zweiter Instanz
Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage in erster Instanz im Februar 2017 unter anderem mit der Begründung ab, dass die Klägerin sich nicht mit Festangestellten oder Mitarbeitern in anderen Tarifverträgen vergleichen könne. Meier legte daraufhin Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ein.